Daten- und Planbestellungen |
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Daten- und Planbestellungen
Verfügbare Daten
Gemeindeliste der verfügbaren Daten mit Genauigkeitsangaben
Daten- und Planabgaben
Wichtige Hinweise:
- Datenabgabe:
Die Genauigkeit der bezogenen Daten ist im Dokument AV Daten Produktedeklaration ersichtlich. Sie erhalten von uns immer ein Datenfile mit der korrekten Darstellung für eine spätere Beglaubigung. Zudem enthält unser Datenfile im Gegensatz zu anderen Bezugsquellen folgenden Inhalt:
- Mehrzweckkatasterpunkte (Werkleitungen etc.)
- Strassennamen und Parzellennummern im bestellten Planausschnitt
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Nachträgliche Beglaubigung:
Mit der Baueingabe soll eine vom Nachführungsgeometer beglaubigte, gebührenpflichtige Katasterkopie eingereicht werden. Die Darstellungsvorschriften sind zwingend einzuhalten. Wir verweisen auf Art. 73a der Technischen Verordnung des VBS über die amtliche Vermessung (SR 211.432.21), siehe auch Dokument AV Daten Verordnung Musterplan. Sie können uns, die auf der Basis der von uns zugestellten Daten erstellten Bauprojektpläne (Situation) zur nachträglichen Beglaubigung senden.
Pläne für die nachträgliche Beglaubigung, die nicht der amtlichen Vermessung und nicht der Darstellung eines Plans für das Grundbuch entsprechen (siehe AV Daten Verordnung Musterplan) müssen durch den Bauprojektverfasser korrigiert werden. Zusätzlicher Aufwand vom Nachführungsgeometer wird in Rechnung gestellt.
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Wichtige Hinweise:
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Nachträgliche Beglaubigung:
Mit der Baueingabe soll eine vom Nachführungsgeometer beglaubigte,
gebührenpflichtige Katasterkopie eingereicht werden. Die Darstellungsvorschriften sind
zwingend einzuhalten. Wir verweisen auf Art. 73a der Technischen
Verordnung des VBS über die amtliche Vermessung (SR 211.432.21), siehe auch
Dokument AV Daten Verordnung Musterplan. Sie können uns, die auf der Basis der von
uns zugestellten Daten erstellten Bauprojektpläne (Situation) zur
nachträglichen Beglaubigung senden.
Pläne für die nachträgliche Beglaubigung, die
nicht der amtlichen Vermessung und nicht der Darstellung eines Plans für das
Grundbuch entsprechen (siehe AV Daten Verordnung Musterplan) müssen durch den Bauprojektverfasser korrigiert
werden. Zusätzlicher Aufwand vom Nachführungsgeometer wird in Rechnung
gestellt.
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